Rechtliches
Impressum, AGB & Datenschutz
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 DDG, Allgemeine Geschäfts- bedingungen und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Feuerstein & Holtheide GmbH
Im Heidewinkel 5
49594 Alfhausen
Deutschland
Vertreten durch
Geschäftsführer Norbert Holtheide und Michael Feuerstein
Kontakt
Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück
Registernummer: HRB: 210162
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE304427103
Redaktionell verantwortlich
Geschäftsführer Norbert Holtheide und Michael Feuerstein
Im Heidewinkel 5, 49594 Alfhausen
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen.
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Feuerstein & Holtheide GmbH (nachfolgend – „Anbieter“) bezieht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend – „AGB“) in alle Verträge über die Software „LeihPilot“ (nachfolgend – „Software“) nebst den tabellarisch gehaltenen Bedingungen des ausgewählten Tarifs ein.
(2) Diese AGB und Tarife gelten in der bei der jeweiligen Bestellung einbezogenen Fassung.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht zum Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Verträge unter Einbeziehung dieser AGB schließt der Anbieter ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B/B2G). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Zielgruppe.
(5) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testphase einräumen, während der keine Vertragsbindung besteht.
§ 2 Vertragsgegenstand und Hauptleistungspflicht
(1) Gegenstand der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Software gegen Entgelt verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran.
(2) Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software umfasst die folgende Funktionalität:
a) Vertragsverwaltung der Geräteleihverträge zwischen dem Kunden und seinen Schüler:innen und Lehrkräften, Erzeugung von solchen Vertragsurkunden und entsprechenden Empfangsbestätigungen im PDF-Format. Die Anzahl der gleichzeitig aktiven Leihverträge ist auf die im gebuchten Tarif ausgewiesene Anzahl begrenzt (nachfolgend – „Slot-Kapazität“); wird ein Leihvertrag beendet (insbesondere nach Rückgabe des Geräts), wird der betreffende Slot wieder frei.
b) Verwaltung von Personenstammdaten (Schüler:innen, Lehrkräfte) inklusive CSV-Import;
c) Inventarisierung von Geräten und Zubehör;
d) Schadensdokumentation;
e) Rollenbasierte Benutzerverwaltung.
(3) Der Anbieter ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet.
(4) Der Anbieter ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist der Anbieter zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
(5) Der Anbieter liefert die Software an den Kunden nach dessen Wahl entweder auf einem Datenträger aus oder stellt diese zum Download auf seiner Homepage oder einem anderen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Medium in Versionen für Windows (AMD64) und macOS (ARM64/AMD64) bereit.
(6) Dem Kunden werden die für die Nutzung der Software erforderlichen Lizenzschlüssel zur Verfügung gestellt, dessen Aktivierung Internet-Zugang voraussetzt.
(7) Neben der Software wird der Anbieter dem Kunden eine Installationsanleitung sowie Dokumentation liefern.
(8) Der Anbieter schuldet keine Installation der Software auf den Systemen des Kunden; für diese ist der Kunde allein verantwortlich.
(9) Der Anbieter schuldet keine Anpassung der Software an die IT-Umgebung des Kunden.
§ 3 Rechteeinräumung
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung nach Maßgabe dieser AGB wird der Anbieter dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht einräumen, die Software im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Die Nutzungsrechte werden bezogen auf eine Schule eingeräumt und berechtigen den Schulträger nicht zur Nutzung der Software in seinen anderen Schulen oder Einrichtungen.
(2) Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.
(3) Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken („Sicherungskopie“) vorzunehmen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers anzubringen.
(4) Wird die Software dem Kunden per Download zur Verfügung gestellt, ist die Anfertigung einer Sicherungskopie nicht zulässig, soweit die Möglichkeit besteht, die Software vom Server des Anbieters erneut herunterzuladen.
(5) Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software sowie die Sicherungskopie dieser einschließlich der Dokumentation und sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich der Anbieter in Verzug befindet.
§ 4 Lizenzschlüsselverifizierung und Verfügbarkeit des Lizenzservers
(1) Für die Aktivierung des Lizenzschlüssels ist die Verbindung mit dem Lizenzserver über das Internet erforderlich.
(2) Die Software ist so gestaltet, dass sie nach einer erfolgreichen Lizenzaktivierung 45 Kalendertage ohne Verbindung zum Lizenzserver vollumfänglich nutzbar bleibt (Offline-Toleranz). Eine kurzfristige Nicht-Erreichbarkeit des Lizenzservers steht daher im Regelfall der Softwareverfügbarkeit nicht entgegen.
(3) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit des Lizenzservers von 99,5 %.
(4) Nicht als Ausfallzeiten des Lizenzservers gelten:
a) Kurze Wartungsarbeiten am Server mit einer voraussichtlichen Dauer von bis zu 24 Stunden. Diese Wartungsarbeiten kann der Anbieter ohne vorherige Ankündigung durchführen, da sie aufgrund der Offline-Toleranz der Software im Regelfall keine Auswirkung auf den Betrieb der Software beim Kunden haben.
b) Geplante Wartungsarbeiten mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 24 Stunden. Diese kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorab in Textform oder über die Statusseite des Anbieters an.
c) Notfall-Wartungsarbeiten zur unverzüglichen Behebung von Sicherheits- oder Stabilitätsproblemen. Diese kann der Anbieter jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchführen; der Kunde wird nachträglich in Textform informiert.
d) Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und durch Updates anzupassen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleibt.
(6) Die Software schaltet automatisch in einen Read-only-Modus, sobald die Laufzeit der Lizenz abgelaufen ist, die Slot-Kapazität des gebuchten Tarifs ausgeschöpft ist, die Lizenz vom Anbieter ausgesetzt oder widerrufen wurde oder der Kunde die 45-Tage-Offline-Toleranz überschritten hat, ohne erfolgreiche Lizenz-Aktualisierung. Im Read-only-Modus bleiben alle vom Kunden eingegebenen Daten unverändert lesbar und exportierbar; das Anlegen neuer Leihverträge sowie inhaltliche Änderungen an bestehenden Datensätzen sind ausgeschlossen.
§ 5 Zahlung und Rechnungsstellung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Software eine jährliche Vergütung in Höhe gemäß dem gebuchten Tarif zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.
(2) Bei der Erstbestellung ist die geschuldete Vergütung im Voraus zu zahlen (Vorkasse); sie wird mit Vertragsschluss fällig. Die Tariflaufzeit beginnt mit dem Eingang der vollständigen Zahlung beim Anbieter; mit Zahlungseingang wird die Lizenz aktiviert.
(3) Bei einer Vertragsverlängerung wird die geschuldete Vergütung drei Tage vor Beginn der verlängerten Tariflaufzeit fällig.
(4) Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto des Anbieters. Der Anbieter erteilt die Rechnung bei der Erstbestellung unverzüglich nach Vertragsschluss, bei Vertragsverlängerungen spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum.
(5) Gegenüber öffentlichen Auftraggebern, die im Sinne der E-Rechnungsverordnungen des Bundes und der Länder verpflichtet sind, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen, stellt der Anbieter nach der Wahl des Kunden Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD aus.
§ 6 Obhutspflicht
(1) Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können.
(2) Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, den Originaldatenträger, alle vorhandenen Kopien der Software einschließlich der Sicherungskopie sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.
(3) Sämtliche vom Kunden mit der Software verarbeiteten Daten befinden sich ausschließlich in der IT-Umgebung des Kunden. Der Anbieter hat hierauf mit Ausnahme der Fälle von § 10 Abs. (3) keinen Zugriff und schuldet keine Datensicherung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten regelmäßig, mindestens jedoch einmal täglich sowie zusätzlich vor jedem Update, jeder Änderung seiner IT-Umgebung und jeder Datenmigration, in einem dem Risiko eines Datenverlusts angemessenen Umfang zu sichern und die Wiederherstellbarkeit der Sicherungen in angemessenen Abständen zu überprüfen. Die Software stellt hierfür eine Sicherungsfunktion bereit; der Kunde kann die Sicherung auch auf andere geeignete Weise vornehmen.
(4) Verletzt der Kunde die Pflicht nach Abs. 3, ist ein hierauf zurückzuführendes Mitverschulden des Kunden zu berücksichtigen (§ 254 BGB). Für einen Verlust von Daten haftet der Anbieter in diesem Fall nur in Höhe desjenigen Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Abs. 3 erforderlich gewesen wäre. § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den mietvertraglichen Grundsätzen.
(2) Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn der Kunde personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, Nr. 2 DSGVO) unter Einsatz der Software verarbeitet und die Software die Vorgaben der DSGVO zu datenschutzrechtlicher Technikgestaltung nicht erfüllt.
(3) Der Anbieter ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software und an der Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat der Anbieter ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt der Anbieter.
(4) Der Kunde hat dem Anbieter den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.
(5) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
(6) Im Falle des Fehlschlags der nach Abs. 2 geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für den Anbieter unmöglich ist, wenn der Anbieter die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung durch den Anbieter aus sonstigen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.
(7) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche, für die das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
(3) Soweit die Haftung des Anbieters nicht nach Abs. 1 unbeschränkt ist, ist sie der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Kalendermonaten vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses an den Anbieter als Lizenzvergütung tatsächlich gezahlt hat, mindestens jedoch auf den Betrag einer Jahresvergütung des vom Kunden zuletzt gebuchten Tarifs. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein durch die vorstehende Begrenzung nicht vollständig gedeckter Schaden nach Art und Umfang für den Anbieter bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war; in diesem Fall haftet der Anbieter für den nachgewiesenen Mehrbetrag unbeschränkt.
(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit und gerät nicht in Verzug, soweit und solange er durch höhere Gewalt an der Leistungserbringung gehindert ist. Der höheren Gewalt stehen gleich: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen bei Dritten, der Ausfall von außerhalb der Sphäre des Anbieters befindlichen Rechenzentren, Energieversorgung oder Telekommunikationsnetzen sowie Cyberangriffe auf die Systeme des Anbieters oder seiner Vorlieferanten, jeweils soweit das Ereignis und seine Folgen nicht vom Anbieter zu vertreten sind, und trotz zumutbarer Vorkehrungen nicht abgewendet werden könnten. Zeiträume höherer Gewalt gelten nicht als Ausfallzeiten des Lizenzservers im Sinne von § 4. Dauert die Behinderung länger als 15 Kalendertage ununterbrochen an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Software-Mietvertrags berechtigt; für bereits bezahlte, nach Wirksamwerden der Kündigung liegende Leistungszeiträume erstattet der Anbieter die Vergütung anteilig.
§ 9 Vertragsdauer, Tarifwechsel, Kündigung
(1) Das Mietverhältnis hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach beendet sich das Mietverhältnis, es sei denn der Kunde hat eine Vertragsverlängerung nach dem Tarif seiner Wahl gebucht.
(2) Der Anbieter weist den Kunden spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode auf die bevorstehende Vertragsbeendigung hin.
(3) Innerhalb der laufenden Vertragsperiode kann der Kunde aus der Software heraus jederzeit einen höherwertigen Tarif beauftragen (Upgrade). Der Anbieter stellt eine anteilige Upgrade-Rechnung über die Preisdifferenz aus. Die Preisdifferenz wird zeitanteilig nach den verbleibenden Tagen der laufenden Vertragsperiode berechnet (pro rata temporis) und kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Mit Eingang des Rechnungsbetrags wird der höhere Tarif für den Rest der laufenden Periode wirksam; die Laufzeit selbst verändert sich nicht. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) während einer laufenden Periode ist ausgeschlossen; er kann durch entsprechende Beauftragung bei der nächsten Verlängerung erfolgen.
(4) Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter oder Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Software-Mietvertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Software-Mietvertrag nicht mehr zumutbar ist. Der Anbieter ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Software-Mietvertrags berechtigt, wenn der Kunde die Urheberrechte des Anbieters verletzt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn der Anbieter diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
(2) Die personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte werden unter Ausnahmen des Absatzes (3) lokal in der IT-Umgebung des Kunden verarbeitet. Der Anbieter hat auf lokal gespeicherte Daten keinen Zugriff. Für diese Verarbeitung ist allein der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Die im Zusammenhang mit der Lizenzschlüsselverifizierung am Lizenzserver verarbeiteten Daten verarbeitet der Anbieter als eigener Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Befinden sich der Verwaltungsrechner des Kunden und das zur Unterschrift genutzte Endgerät in getrennten Netzen, kann der Kunde die Unterschrift über einen Vermittlungsdienst des Anbieters übertragen. Die Signaturdaten werden hierbei ausschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen. Der zur Entschlüsselung erforderliche private Schlüssel wird lokal in der IT-Umgebung des Kunden erzeugt. Der Anbieter kann die übertragenen Signaturdaten nicht entschlüsseln. Beim Anbieter werden ausschließlich ein Zufalls-Token, die auf die Schule bezogene Lizenz-Kennung und das Chiffrat gespeichert. Namen, E-Mail-Adressen und ein Bezug zu einem bestimmten Leihvertrag werden dem Anbieter nicht übermittelt. Das Chiffrat wird bei unmittelbarer Übertragung ausschließlich im Arbeitsspeicher gehalten. Bei zeitversetzter Unterschrift wird es für höchstens sieben Kalendertage vorgehalten und nach Abruf unverzüglich gelöscht. Die Versendung des Zugangslinks an die unterzeichnende Person nimmt der Kunde selbst vor. Die Empfängeradresse wird dem Anbieter nicht bekannt. Ein Zugriff des Anbieters auf die personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte findet auch bei Nutzung des Vermittlungsdienstes nicht statt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Software-Mietvertrag ist der Sitz des Anbieters.
(2) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus der Softwaremiete die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht).
Stand: 6. August 2026
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die nachstehend beschriebene Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Feuerstein & Holtheide GmbH Im Heidewinkel 5 49594 Alfhausen Deutschland Amtsgericht Osnabrück, HRB 210162 Geschäftsführer: Norbert Holtheide, Michael Feuerstein

Datenschutzbeauftragter: Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt. Eine entsprechende Pflicht besteht nach unserer Einschätzung nicht (§ 38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 Abs. 1 DSGVO). Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die oben abgebildete E-Mail-Adresse.
2. Allgemeines
(1) Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch unserer Website leihpilot.de sowie bei der Nutzung der Software LeihPilot und der zugehörigen Dienste (Lizenzserver, Rechnungsstellung, E-Mail-Kommunikation).
(2) Hinweis zur lokalen Datenhaltung: Die Software LeihPilot speichert sämtliche von den Nutzerinnen und Nutzern eingegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich lokal auf den Arbeitsplatz-Rechnern unserer Kunden (den schulischen PCs und Notebooks, auf denen die Software installiert ist) in einer mit AES-256 (SQLCipher) verschlüsselten Datenbank. Insbesondere personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten verlassen den Arbeitsplatz-Rechner des Kunden nicht. Wir erhalten zu keinem Zeitpunkt Kenntnis dieser Daten und haben keinen technischen Zugriff darauf.
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für diese Daten ist allein der Kunde (die jeweilige Schule oder der Schulträger).
3. Datenverarbeitung beim Besuch der Website
3.1 Server-Logfiles
Beim Aufruf einer Seite unserer Website werden folgende Daten automatisch in Server-Logfiles erfasst:
- gekürzte oder vollständige IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- aufgerufene URL
- HTTP-Statuscode und übermittelte Datenmenge
- Referrer-URL, soweit übermittelt
- Browser-Identifikation (User-Agent)
Zweck: Sicherstellung des technischen Betriebs, Fehleranalyse, Abwehr von Angriffen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem funktionsfähigen, sicheren Online-Angebot). Speicherdauer: sieben Kalendertage.
3.2 Cookies
Unsere Website setzt keine Tracking- oder Analyse-Cookies und keine Marketing-Cookies ein. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website und insbesondere des Bestellformulars werden ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet, namentlich
- ein Session-Cookie (HttpOnly, SameSite=Lax) zur Pflege der serverseitigen Sitzung
- ein XSRF-Token-Cookie zum Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery beim Absenden von Formularen
Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Inhaltsdaten und werden nach Sitzungsende bzw. nach Ablauf der konfigurierten Sitzungsdauer gelöscht. Eine Einwilligung ist hierfür nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG nicht erforderlich.
3.3 Eingesetzte Technologien
Sämtliche zur Darstellung der Website verwendeten Stylesheets, Schriftarten und Skripte werden direkt von unserem Server ausgeliefert. Es findet keine Einbindung externer Content Delivery Networks oder Drittanbieter-Schriftdienste statt.
3.4 E-Mail-Kommunikation
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die übermittelten Daten (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Inhalt der Anfrage) zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Speicherdauer: Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Datenverarbeitung im Rahmen der Lizenzprüfung (Lizenzserver)
Die Software LeihPilot prüft beim ersten Start und anschließend in der Regel einmal je Kalendertag die Gültigkeit der Lizenz an unserem Lizenzserver.
4.1 Übermittelte Daten
Bei jeder Lizenzprüfung werden an den Lizenzserver übermittelt:
- der Lizenzkey der Schule
- ein nicht reversibel gebildeter Geräte-Fingerprint (SHA-256-Hash aus Gerätemerkmalen, namentlich Hostname und MAC-Adresse der ersten nicht-internen Netzwerk-Schnittstelle — enthält keine Personen-Identifikatoren)
- ein vom Nutzer frei vergebenes Geräte-Label (z. B. „Sekretariat-PC")
- die Versionskennung der Software (App-Version)
- pseudonymisierte Telemetrie-Zähler: Anzahl der derzeit aktiv ausgegebenen Leihverträge (Slot-Belegung) sowie Anzahl der Personen mit derzeit aktivem Leihvertrag (Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler ohne Namensbezug)
- technisch bedingt die IP-Adresse der Verbindung sowie der Zeitpunkt der Prüfung
Nicht übermittelt werden: Namen, Anschriften oder sonstige personenbezogene Daten der vom Kunden verwalteten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten; Vertragsinhalte; Geräte- oder Schadensdaten; Fotos.
Zweck: Prüfung der Gültigkeit und der Slot-Auslastung der Lizenz, Schutz vor Missbrauch, Versorgung der Software mit signierten Lizenz-Token (JWT, ed25519-Signatur). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Lizenzvertrags) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Schutz vor missbräuchlicher Nutzung). Speicherdauer der IP-Logs: sieben Kalendertage. Speicherdauer der Lizenz- und Aktivierungsdaten: für die Dauer des Vertragsverhältnisses zuzüglich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, regelmäßig zehn Jahre).
4.2 Klassifizierung der Telemetrie-Zähler
Die in 4.1 genannten Zähler werden in unserer Datenbank in Verbindung mit der License-ID der Schule gehalten und sind daher der jeweiligen Schule zuordenbar. Aus den Werten selbst lassen sich keine Rückschlüsse auf einzelne natürliche Personen ziehen. Wir behandeln sie aus Gründen der Transparenz und der Vorsicht ausdrücklich nicht als anonym im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO und unterwerfen sie demselben Schutzniveau wie sonstige Lizenzdaten.
4a. Abo-Verwaltung aus der Software heraus
Die Verlängerung und das Tarif-Upgrade des Jahres-Abos werden direkt aus der Software heraus angefordert. Dabei werden über die unter Ziffer 4 genannten Lizenz-API-Aufrufe zusätzlich die Anforderung der Verlängerungs- bzw. Upgrade-Rechnung und bei Upgrades die Auswahl des Ziel-Tarifs verarbeitet. Die daraufhin erzeugte Rechnung wird per E-Mail an die hinterlegte Rechnungs-Adresse versandt (vgl. Ziffer 5). Ein separates Web-Portal mit eigener Anmeldung existiert nicht. Zweck: Vertragsverwaltung, Rechnungsstellung, Verwaltung des Abo-Status. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
4b. Software-Updates
Die Software nutzt einen automatischen Update-Mechanismus. Dabei werden Verbindungen zu den vom Anbieter betriebenen Update-Servern hergestellt. Verarbeitete Daten: IP-Adresse des anfragenden Systems, technische Abrufdaten (User-Agent), aktuell installierte App-Version. Zweck: Bereitstellung von Funktions- und Sicherheitsaktualisierungen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Erhalt eines sicheren und funktionsfähigen Softwareprodukts). Speicherdauer der Logs: sieben Kalendertage.
4c. Support
Supportanfragen erfolgen grundsätzlich ohne Übermittlung personenbezogener Inhaltsdaten. Wir bitten unsere Kunden ausdrücklich, in Supportanfragen keine personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Schülernamen) zu übermitteln. Sofern im Einzelfall eine Einsicht in personenbezogene Daten erforderlich ist, erfolgt dies ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung — gegebenenfalls einschließlich des Abschlusses einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
4d. Vermittlungsdienst für elektronische Unterschriften
Befinden sich der Verwaltungsrechner des Kunden und das zur Unterschrift genutzte Endgerät in getrennten Netzen, kann der Kunde optional einen von uns betriebenen Relay-Server (Vermittlungsdienst) nutzen, um die elektronische Unterschrift auf den Leihvertrag zu übertragen. Die Signaturdaten werden dabei Ende-zu-Ende verschlüsselt; der zur Entschlüsselung erforderliche private Schlüssel entsteht ausschließlich in der IT-Umgebung des Kunden und verlässt diese nicht. Wir können die Signaturdaten daher nicht entschlüsseln.
An den Vermittlungsdienst übermittelt und dort gespeichert werden ausschließlich ein Zufalls-Token, die auf die Schule bezogene Lizenz-Kennung sowie der verschlüsselte Signaturdatensatz (Chiffrat). Namen, E-Mail-Adressen der unterzeichnenden Person oder ein Bezug zu einem bestimmten Leihvertrag werden uns nicht übermittelt; den Zugangslink versendet der Kunde aus seinem eigenen E-Mail-Programm. Bei unmittelbarer Übertragung wird das Chiffrat nur flüchtig im Arbeitsspeicher vorgehalten; bei zeitversetzter Unterschrift wird es höchstens sieben Kalendertage gespeichert und nach dem Abruf unverzüglich gelöscht. Diese Durchleitung erfolgt im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO); hierfür stellen wir unseren Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bereit.
Daneben verarbeiten wir beim Aufruf des Vermittlungsdienstes technisch bedingt die IP-Adresse und eine Sitzungskennung. Insoweit sind wir eigener Verantwortlicher. Zweck: technische Bereitstellung und Absicherung des Vermittlungsdienstes, Missbrauchsabwehr. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren und störungsfreien Betrieb des Dienstes). Speicherdauer: sieben Tage, entsprechend den Server-Logfiles nach Ziffer 3.1.
5. Datenverarbeitung bei Vertragsschluss und Rechnungsstellung
Bei der Bestellung der Software, der Rechnungsstellung, der Vertragsverlängerung oder einem Tarifwechsel verarbeiten wir folgende Daten:
- Schul- bzw. Trägerdaten: Bezeichnung, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land), gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Kontaktperson: Vor- und Nachname, dienstliche E-Mail-Adresse, Telefon
- Rechnungs-E-Mail-Adresse
- Lizenz- und Vertragsdaten: Lizenzkey, Tarif, Tarif-Kapazität, Aktivierungsdatum, Laufzeitende, Status der Lizenz
- Rechnungsdaten: Rechnungsnummer, Belegdatum, Beträge, Zahlungsstatus, Zahlungsreferenz, Buchungsdatum bei Zahlungseingang
Eine Bankverbindung des Kunden wird von uns nicht gespeichert. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf Basis der von uns ausgestellten Rechnung; die Kontodaten verwenden ausschließlich Sie aktiv gegenüber Ihrem Kreditinstitut. Beim Zahlungsabgleich speichern wir aus dem Kontoauszug lediglich Buchungstag, Betrag und Verwendungszweck der eingehenden Zahlung (Zuordnung über die Rechnungsnummer); Name und IBAN der einzahlenden Stelle werden nicht eingelesen.
Zweck: Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, Rechnungsstellung, Zahlungsabgleich, Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung), insbesondere § 147 AO, § 257 HGB. Speicherdauer: Aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden bis zum Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist (regelmäßig zehn Jahre) aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Erforderlichkeit der Bereitstellung: Die Bereitstellung der vorstehend genannten Schul-, Kontakt- und Rechnungsdaten ist für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, diese Daten bereitzustellen; ohne sie können wir den Vertrag jedoch nicht schließen und keine Lizenz erteilen. Die Bereitstellung der bei der Lizenzprüfung nach Ziffer 4 übermittelten Daten ist technische Voraussetzung für die Nutzung der Software; unterbleibt sie, wechselt die Software in den eingeschränkten Nur-Lese-Modus.
6. Empfänger und Auftragsverarbeiter
Wir setzen folgende Dienstleister ein und übermitteln personenbezogene Daten an diese, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist:
| Empfänger | Sitz | Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Gunzenhausen / Falkenstein, DE | Hosting des Lizenzservers und des Backup-Storages | Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) |
| Heinlein Hosting GmbH (mailbox.org) | Berlin, DE | Versand transaktionaler E-Mails (Rechnung, Lizenzkey) | Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) |
Mit allen vorstehend genannten Dienstleistern haben wir Verträge nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
7. Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt. Alle eingesetzten Dienstleister haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
8. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben uns gegenüber das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigten Interesses (Art. 21 DSGVO), Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde am Sitz des Anbieters ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, lfd.niedersachsen.de.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die in Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse.
9. Datensicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ein, um Ihre Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust und Veränderung zu schützen. Eine ausführliche Darstellung dieser Maßnahmen stellen wir unseren Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
10. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung an geänderte Rechtslage oder geänderte Leistungen anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Bereich Rechtliches unter leihpilot.de/rechtliches (Tab „Datenschutz") abrufbar.
Stand: August 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Für den optionalen Signatur-Vermittlungsdienst (Ziffer 4d der Datenschutzerklärung) stellen wir eine Standard-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bereit. Sie gilt in Textform als geschlossen, sobald der Dienst genutzt wird — einer Unterschrift bedarf es nicht.
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